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4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Sommerland für das Vorranggebiet für die Windenergienutzung Grönland/ Schönmoor, belegen südlich der Straße Grönland und nördlich des Sielverbandsgewässers Schwarzwasser an der Grenze der Gemeinde Horst (H

  • Sommerland
  • Amtliche Bekanntmachung

4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Sommerland für das Vorranggebiet für die Windenergienutzung Grönland/ Schönmoor, belegen südlich der Straße Grönland und nördlich des Sielverbandsgewässers Schwarzwasser an der Grenze der Gemeinde Horst (Holst.); hier: Beteiligung der Öffentlichkeit durch Veröffentlichung des Planentwurfs im Internet und ergänzende öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

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