Kinder
Das Amt Horst-Herzhorn bietet den Kindern folgende Angebote:
Betreuungsangebote
Im Amtsbereich Horst-Herzhorn stehen Ihnen derzeit folgende Angebote der Kindertagesstätten und Tagespflegepersonen zur Verfügung.
Kindertagesstätten
Kindertagespflege
Liebe Eltern,
unter Angabe Ihrer Suchkriterien finden Sie im KiTa-Portal Schleswig-Holstein Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen im Bereich des Amtes Horst-Herzhorn.
Bei Fragen wenden Sie sich gern an Frau Krappel 04126/ 3928 - 40 oder Frau Knudsen 04126/ 3928 - 74.
Auf der Homepage des Kreises Steinburg finden Sie die neue Satzung zur Förderung der Kindertagespflege im Kreis Steinburg ab dem 01.01.2022.
Hinweis: Die Bearbeitung und Genehmigung erfolgt durch das Amt Horst-Herzhorn!
Den Antrag mit den dazugehörigen Anlagen finden Sie hier:
Ermäßigung Elternbeiträge
Liebe Eltern,
sollten Sie aufgrund Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sein, den Elternbeitrag in voller Höhe zu leisten, oder haben Sie weitere Kinder, die eine Betreuung besuchen, besteht die Möglichkeit einer Ermäßigung. Setzen Sie sich dafür bitte mit Frau Mattke (Telefonnummer 04126/3928-48) in Verbindung bzw. reichen Sie folgende Formulare in der Amtsverwaltung ein:
- Antrag auf Geschwisterermäßigung
- Antrag auf soziale Ermäßigung
- Arbeitszeitbescheinigung (nicht erforderlich bei Regelbetreuung bis 25 Std./Woche und bei Geschwisterermäßigung)
- Merkblatt 2022
- Merkblatt Änderungen 2023
Bildung und Teilhabe
Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket
Wer Kinderzuschlag oder Wohngeld bekommt, hat auch Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe. Das Bildungs- und Teilhabepaket besteht aus Geld- und Sachleistungen. Mit den Sachleistungen wird sichergestellt, dass diese Leistungen die Kinder und Jugendlichen im Sinne einer individuellen Förderung auch erreichen.
Zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe zählen:
- eintägige Ausflüge von Schule, Kita oder Tagespflege,
- mehrtägige Klassenfahrten von Schule, Kita oder Tagespflege,
- 174 Euro für die Ausstattung mit Schulbedarf pro Schuljahr,
- Kostenübernahme für ÖPNV-Tickets für Schülerinnen und Schüler - auch wenn die Fahrkarten für andere Fahrten nutzbar sind,
- Kostenübernahme für angemessene Lernförderung für Schulkinder - unabhängig von einer unmittelbaren Versetzungsgefährdung,
- kostenlose gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schule, Kindertagesstätte oder Hort oder in der Tagespflege,
- der monatliche Betrag für soziale und kulturelle Aktivitäten wie etwa im Sportverein oder an der Musikschule in Höhe von pauschal 15 Euro.
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Zur Beantragung der Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket nutzen Sie bitte die folgenden Anträge. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Mattke (Telefonnummer 04126/3928-48).