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Interne Meldestelle zum Hinweisgeberschutzgesetz

Mit Wirkung vom 2. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) des Bundes in Kraft getreten. Seit Juni 2024 gilt dazu auch die entsprechende Gesetzgebung des Landes Schleswig-Holstein (LHinSchG). Es regelt den Schutz von natürlichen Personen, die auf Verstöße oder Missstände im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit aufmerksam machen und diese melden wollen (s. g. „Whistleblower“).

Das Amt Horst-Herzhorn hat mit dem Kreis Steinburg einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Aufgabenübertragung geschlossen. Der Kreis Steinburg hat die Bereitstellung der Internen Meldestelle an die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH vergeben. Dies garantiert ein Höchstmaß an Vertraulichkeit bei der Bearbeitung von Meldungen.

Das Meldesystem richtet sich an alle Mitarbeitenden der Amtsverwaltung Horst-Herzhorn und an alle Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit mit der Amtsverwaltung in Kontakt stehen und Informationen über Verstöße gemäß Hinweisgeberschutzgesetz erlangt haben.

Meldungen sollten begründete, über bloße Vermutungen hinausgehende Verdachtsmomente sein. Es kann sich auch um strafbare Handlungen oder Unterlassungen handeln. Verstöße, die mit Geldbußen belegt sind, insbesondere, wenn sie das Leben, die Gesundheit, die Rechte der Mitarbeitenden oder ihrer Vertretungsorgane betreffen, können ebenfalls gemeldet werden. Dies gilt genauso für sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder, sowie unmittelbar geltende Rechtsakte von europäischer Ebene.

Keine Meldungen sind solche, die auf unbegründeten Spekulationen, Gerüchten oder Flurfunk basieren sowie privates Fehlverhalten ohne Bezug zur beruflichen Tätigkeit.

Bitte beachten Sie, dass die Interne Meldestelle nicht zur Meldung von Notfällen geeignet ist. Bei akuter Gefahrensituation wenden Sie sich bitte an die allgemeinen Notrufdienste. Die Bearbeitung der Meldungen an die Interne Meldestelle erfolgt während der regulären Dienstzeiten. Das Portal bietet auch die Möglichkeit von anonymen Meldungen.

Die Interne Meldestelle ist über folgendes Online-Portal erreichbar:

steinburg.hinweis.de

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