Sprungziele

Erstellung von digitalen Lichtbildern ab 01.05.2025

Seit dem 01.05.2025 gelten neue Regelungen für die Erstellung von Lichtbildern für Ausweisdokumente.

Es sind ausschließlich digitale biometrische Lichtbilder für hoheitliche Dokumente (Personalausweis, Reisepass) zulässig. Ausgedruckte Bilder können nicht mehr akzeptiert werden.

 

Sie haben die Möglichkeit, entweder direkt im Einwohnermeldeamt oder bei einem zertifizierten Fotodienstleister (direkte und sichere Weiterleitung an die Behörde) ihre Lichtbilder erstellen zu lassen.

Die Gebühr für die Aufnahme eines Lichtbildes im Einwohnermeldeamt beträgt pro Dokument 6,00 €.

 

Bitte beachten Sie, dass Sie Lichtbilder für Kleinkinder, die noch nicht eigenständig sitzen können und nicht den Anweisungen auf dem Gerät im Einwohnermeldeamt folgen können, ausschließlich von einem zertifizierten Fotografen erstellen lassen.

 

Diese Änderung ist eine bundesweite Regelung, die zum Ziel hat, die Sicherheit bei der Personalausweis- bzw. Reisepassbeantragung zu erhöhen und Manipulationen bei Lichtbildern zu verhindern („Morphing“).

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.