Hinweise zum digitalen Lichtbild
Hier erhalten Sie alle Informationen zu der Erstellung von digitalen Lichtbildern ab 01.05.2025.
Seit dem 01.05.2025 gelten neue Regelungen für die Erstellung von Lichtbildern für Ausweisdokumente.
Es sind ausschließlich digitale biometrische Lichtbilder für hoheitliche Dokumente (Personalausweis, Reisepass) zulässig. Ausgedruckte Bilder können nicht mehr akzeptiert werden.
Es gibt die Möglichkeit, entweder durch die Sachbearbeiter*in direkt im Einwohnermeldeamt vor Ort oder durch einen zertifizierten Fotodienstleister (direkte und sichere Weiterleitung an die Behörde) ihre Lichtbilder erstellen zu lassen. Es gibt keinen separaten Foto-Automaten im Wartebereich.
Die Gebühr für die Aufnahme eines Lichtbildes im Einwohnermeldeamt beträgt pro Dokument 6,00 €.
Bitte beachten Sie, dass Sie Lichtbilder für Kleinkinder, die noch nicht eigenständig sitzen können und nicht den Anweisungen auf dem Gerät im Einwohnermeldeamt folgen können, ausschließlich von einem zertifizierten Fotografen erstellen lassen.
Ab einem Alter von etwa sechs Jahren ist die Nutzung des Fotoautomaten in der Regel möglich.
Diese Änderung ist eine bundesweite Regelung, die zum Ziel hat, die Sicherheit bei der Personalausweis- bzw. Reisepassbeantragung zu erhöhen und Manipulationen bei Lichtbildern zu verhindern („Morphing”).