Erstellung von digitalen Lichtbildern ab 01.05.2025
Seit dem 01.05.2025 gelten neue Regelungen für die Erstellung von Lichtbildern für Ausweisdokumente.
Es sind ausschließlich digitale biometrische Lichtbilder für hoheitliche Dokumente (Personalausweis, Reisepass) zulässig. Ausgedruckte Bilder können nicht mehr akzeptiert werden.
Sie haben die Möglichkeit, entweder direkt im Einwohnermeldeamt oder bei einem zertifizierten Fotodienstleister (direkte und sichere Weiterleitung an die Behörde) ihre Lichtbilder erstellen zu lassen.
Die Gebühr für die Aufnahme eines Lichtbildes im Einwohnermeldeamt beträgt pro Dokument 6,00 €.
Bitte beachten Sie, dass Sie Lichtbilder für Kleinkinder, die noch nicht eigenständig sitzen können und nicht den Anweisungen auf dem Gerät im Einwohnermeldeamt folgen können, ausschließlich von einem zertifizierten Fotografen erstellen lassen.
Diese Änderung ist eine bundesweite Regelung, die zum Ziel hat, die Sicherheit bei der Personalausweis- bzw. Reisepassbeantragung zu erhöhen und Manipulationen bei Lichtbildern zu verhindern („Morphing“).