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Seniorenbeiratswahl 2024 der Gemeinde Horst (Holst.)

Der Seniorenbeirat der Gemeinde Horst (Holstein) wurden am 15.05.2024 gewählt. Die Amtszeit des Seniorenbeirates beträgt drei Jahre und beginnt mit der konstituierenden Sitzung.

Der Seniorenbeirat wird aus drei und maximal sieben Mitgliedern bestehen.

Die Aufgabe des Seniorenbeirates ist die Beteiligung von Seniorinnen und Senioren in der Gemeinde. Der Seniorenbeirat vertritt die Interessen und Anliegen der Seniorinnen und Senioren in den verschiedenen Bereichen der Kommunalpolitik.

Auf dieser Seite erhalten Sie alle wichtigen Informationen. 

Sitzungstermin Seniorenbeirat

16.07.2024 um 16:00 Uhr im Vereinshaus Op de Host, Schulstr. 1 b, 25358 Horst (Holstein)

Wahlergebnis der Seniorenbeiratswahl 2024

Wahlergebnis Seniorenbeiratswahl am 15.05.2024:

Frau Hackenberg, Dörte

195 Stimmen

Frau Lorenz, Silvia

154 Stimmen

Frau Lührs, Ute

210 Stimmen

Frau Dr. Niedenzu, Cornelia

134 Stimmen

Frau Nordmann-Wulff, Jutta

132 Stimmen

Herr Hinz, Hans-Werner

172 Stimmen

Herr Jagla, Jürgen

205 Stimmen

Herr Stürwohldt, Thorsten

290 Stimmen

Herr Dr. Wietzke, Joachim

151 Stimmen

 

Somit sind folgende Personen in den Seniorenbeirat der Gemeinde Horst (Holst.) gewählt:

Frau Hackenberg, Dörte

Frau Lorenz, Silvia

Frau Lührs, Ute

Herr Hinz, Hans-Werner

Herr Jagla, Jürgen

Herr Stürwohldt, Thorsten

Herr Dr. Wietzke, Joachim

Wie wird der Seniorenbeirat gewählt?

Die Wahl des Seniorenbeirates erfolgt in einer Briefwahl. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen rechtzeitig vor dem Wahltermin automatisch zugesandt. Es werden zwei Wahllisten geführt, wo jeweils die Kandidatinnen und Kandidaten aufgeführt sind. Sofern nicht mehr Bewerberinnen und Bewerber kandidieren als Plätze im Beirat zu besetzen sind, erfolgt keine Wahl. In solch einem Fall wird der Seniorenbeirat von der Gemeindevertretung ernannt.

Die Wahlvorschläge sind an den Wahlvorstand als Einzelvorschläge/-bewerbungen zu richten. Es müssen mindestens fünf Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten vorgelegt werden damit der Wahlvorschlag gültig ist.

Jede/r Wahlberechtigte/r kann aus allen Wahlvorschlägen insgesamt bis zu sechs Stimmen abgeben. Auf der Wahlliste „Frauen“ sind bis zu drei Stimmen möglich, auf der Wahlliste „Männer“ sind bis zu drei Stimmen möglich.

Eine Kandidatin oder ein Kandidat darf dabei von einer oder einem Wahlberechtigten nicht mehrfach gewählt werden.

Zu den Mitgliedern des Beirates sind diejenigen Kandidatinnen und Kandidaten der beiden Listen gewählt, die jeweils pro Liste die meisten Stimmen erhalten haben. Der letzte Sitz geht an die Kandidatin oder den Kandidaten mit der höheren Stimmenanzahl. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, welches von der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden des Wahlvorstandes gezogen wird.
In der Reihenfolge der Stimmenanzahl in den beiden Listen bilden die übrigen Kandidatinnen und Kandidaten die Nachrücklisten.

Wer ist bei der Seniorenbeiratswahl wahlberechtigt?

Jede oder jeder Wahlberechtigte, die / der am Wahltag das 60. Lebensjahr überschritten hat und in Horst (Holst.) gemeldet ist und nicht nach § 6 des Gemeinde- & Kreiswahlgesetzes (GKWG) von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist.

Wer ist bei der Seniorenbeiratswahl nicht wählbar?

Mitglieder der Gemeindevertretung und bürgerliche Mitglieder der Ausschüsse.

Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an Frau Krappel unter der Telefonnummer 04126/39 28 - 40 oder unter der E-Mail-Adresse „kita@amt-horst-herzhorn.de“.

Frau Krappel

KiTa, Tagespflege, Senioren

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