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Amt Horst-Herzhorn

Neue Katzenschutzverordnung in Schleswig-Holstein

Amtliche Bekanntmachung
Amt

Ab dem 01. Juli 2026 gilt in Schleswig-Holstein eine landesweite Katzenschutzverordnung. Ziel ist es, die unkontrollierte Vermehrung freilebender Katzen einzudämmen und das Tierwohl nachhaltig zu verbessern. 

Hier finden Sie die Verordnung.