Bekanntmachung einer Entschädigungssatzung für die Gemeinde Kollmar
Die Satzung der Gemeinde Kollmar über die Entschädigung in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung) tritt am 01.01.2026 in Kraft.
Die Satzung der Gemeinde Kollmar über die Entschädigung in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung) tritt am 01.01.2026 in Kraft.