Bekanntmachung der 1. Nachtragssatzung der Entschädigungssatzung für die Gemeinde Horst (Holst.)
Der 1. Nachtrag der Satzung über die Entschädigung in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung) für die Gemeinde Horst (Holst.) tritt zum 01.01.2026 in Kraft.