Bekanntmachung einer Entschädigungssatzung für die Gemeinde Horst (Holst.)
Die Neufassung der Satzung über die Entschädigung in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung) für die Gemeinde Horst (Holst.) tritt zum 01.01.2026 in Kraft.
Die Neufassung der Satzung über die Entschädigung in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung) für die Gemeinde Horst (Holst.) tritt zum 01.01.2026 in Kraft.