Bekanntmachung einer Entschädigungssatzung für die Gemeinde Herzhorn
Die Neufassung der Satzung der Gemeinde Herzhorn über die Entschädigung in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung) tritt zum 01.01.2026 in Kraft.
Die Neufassung der Satzung der Gemeinde Herzhorn über die Entschädigung in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung) tritt zum 01.01.2026 in Kraft.