4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Sommerland für das Vorranggebiet für die Windenergienutzung Grönland/ Schönmoor, belegen südlich der Straße Grönland und nördlich des Sielverbandsgewässers Schwarzwasser an der Grenze der Gemeinde Horst (H
4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Sommerland für das Vorranggebiet für die Windenergienutzung Grönland/ Schönmoor, belegen südlich der Straße Grönland und nördlich des Sielverbandsgewässers Schwarzwasser an der Grenze der Gemeinde Horst (Holst.); hier: Beteiligung der Öffentlichkeit durch Veröffentlichung des Planentwurfs im Internet und ergänzende öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB