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Seniorenbeiratswahl 2024 der Gemeinde Horst (Holst.)

Der Seniorenbeirat der Gemeinde Horst (Holstein) soll am 15.05.2024 gewählt werden. Die Amtszeit des Seniorenbeirates beträgt drei Jahre und beginnt mit der konstituierenden Sitzung.

Der Seniorenbeirat wird aus drei und maximal sieben Mitgliedern bestehen.

Die Aufgabe des Seniorenbeirates ist die Beteiligung von Seniorinnen und Senioren in der Gemeinde. Der Seniorenbeirat vertritt die Interessen und Anliegen der Seniorinnen und Senioren in den verschiedenen Bereichen der Kommunalpolitik.

Auf dieser Seite erhalten Sie alle wichtigen Informationen. Hier im Folgenden die wichtigsten Fragen zur Seniorenbeiratswahl:

Kandidatinnen und Kandidaten zur Seniorenbeiratswahl

Neun Kandidatinnen und Kandidaten treten an und möchten in Zukunft die Interessen der Horster Seniorinnen und Senioren im Seniorenbeirat vertreten. Sieben von ihnen können bei der Wahl am 15.05.2024 von allen Horster Bürgerinnen und Bürgern ab 60 Jahren gewählt werden.

Am 18.04.2024 findet um 17:00 Uhr ein Informationsabend in der Jacob-Struve-Schule (JSS) in der Gemeinde statt. Dort haben alle Kandidatinnen und Kandidaten die Möglichkeit sich bei den Horster Bürgerinnen und Bürgern vorzustellen.

 

Eine Auflistung der Kandidatinnen und Kandidaten finden Sie hier:

Auflistung der Frauen:

Frau Hackenberg, Dörte

Frau Lorenz, Silvia

Frau Lührs, Ute

Frau Dr. Niedenzu, Cornelia

Frau Nordmann-Wulff, Jutta

 

Auflistung der Männer:

Herr Hinz, Hans-Werner

Herr Jagla, Jürgen

Herr Stürwohldt, Thorsten

Herr Dr. Wietzke, Joachim

 

Die Wahl des Seniorenbeirates erfolgt ausschließlich per Briefwahl. Die benötigten Wahlunterlagen wurden allen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Horst postalisch zugeschickt.

Wie wird der Seniorenbeirat gewählt?

Die Wahl des Seniorenbeirates erfolgt in einer Briefwahl. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen rechtzeitig vor dem Wahltermin automatisch zugesandt. Es werden zwei Wahllisten geführt, wo jeweils die Kandidatinnen und Kandidaten aufgeführt sind. Sofern nicht mehr Bewerberinnen und Bewerber kandidieren als Plätze im Beirat zu besetzen sind, erfolgt keine Wahl. In solch einem Fall wird der Seniorenbeirat von der Gemeindevertretung ernannt.

Die Wahlvorschläge sind an den Wahlvorstand als Einzelvorschläge/-bewerbungen zu richten. Es müssen mindestens fünf Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten vorgelegt werden damit der Wahlvorschlag gültig ist.

Jede/r Wahlberechtigte/r kann aus allen Wahlvorschlägen insgesamt bis zu sechs Stimmen abgeben. Auf der Wahlliste „Frauen“ sind bis zu drei Stimmen möglich, auf der Wahlliste „Männer“ sind bis zu drei Stimmen möglich.

Eine Kandidatin oder ein Kandidat darf dabei von einer oder einem Wahlberechtigten nicht mehrfach gewählt werden.

Zu den Mitgliedern des Beirates sind diejenigen Kandidatinnen und Kandidaten der beiden Listen gewählt, die jeweils pro Liste die meisten Stimmen erhalten haben. Der letzte Sitz geht an die Kandidatin oder den Kandidaten mit der höheren Stimmenanzahl. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, welches von der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden des Wahlvorstandes gezogen wird.
In der Reihenfolge der Stimmenanzahl in den beiden Listen bilden die übrigen Kandidatinnen und Kandidaten die Nachrücklisten.

Wer ist bei der Seniorenbeiratswahl wahlberechtigt?

Jede oder jeder Wahlberechtigte, die / der am Wahltag das 60. Lebensjahr überschritten hat und in Horst (Holst.) gemeldet ist und nicht nach § 6 des Gemeinde- & Kreiswahlgesetzes (GKWG) von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist.

Wer ist bei der Seniorenbeiratswahl nicht wählbar?

Mitglieder der Gemeindevertretung und bürgerliche Mitglieder der Ausschüsse.

Wie und bis wann kann ich zur Seniorenbeiratswahl Wahlvorschläge einreichen?

Wenn Sie selbst aktiv beim Seniorenbeirat mitwirken wollen, oder jemanden (mit dem Einverständnis der vorgeschlagenen Person) vorschlagen möchten, geben Sie bitte den Wahlvorschlag fristgerecht in der Amtsverwaltung ab.

Einen Vordruck für den Wahlvorschlag können Sie unter dem Reiter „Vordrucke“ herunterladen und ausgefüllt an die Amtsverwaltung senden.

Die Wahlvorschläge müssen bis spätestens 20.03.2024, 12:00 Uhr beim Amt-Horst-Herzhorn, Elmshorner-Straße 27, 25358 Horst (Holst.) eingereicht werden.

Vordrucke

Hier finden Sie alle erforderlichen Vordrucke für die Seniorenbeiratswahl 2024:

Wie werden die Kandidaten für den Seniorenbeirat vorgestellt?

Die Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten erfolgt durch die Gemeinde Horst (Holstein) auf einer öffentlichen Versammlung und in der örtlichen Presse. 

Am 18.04.2024 findet um 17:00 Uhr ein Informationsabend in der Jacob-Struve-Schule (JSS) in der Gemeinde statt. Dort haben alle Kandidatinnen und Kandidaten die Möglichkeit sich bei den Horster Bürgerinnen und Bürgern vorzustellen.

Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an Frau Krappel unter der Telefonnummer 04126/39 28 - 40 oder unter der E-Mail-Adresse „kita@amt-horst-herzhorn.de“.

Frau Krappel

KiTa, Tagespflege, Senioren

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