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Bekanntmachungen
 
Engelbrechtsche Wildnis - Haushaltssatzung 2022

20.05.2022

 
Amt - Bewerbung für das Schiedsamt

18.05.2022

 
Herzhorn - Satzungsbeschluss BP 7

16.05.2022

 
Borsfleth - 5. Nachtrag zur Hauptsatzung

12.05.2022

 
Kiebitzreihe - 5. Nachtrag zur Hauptsatzung

12.05.2022

 
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Meldungen
 
Außenstelle am 27.5. geschlossen!

19.05.2022

 
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Veranstaltungen
 
Spielothek

16.06.2022 - 15:00 Uhr bis 16:30 Uhr

Gemeinderaum Kiebitzreihe
 
Spielothek

25.08.2022 - 15:00 Uhr bis 16:30 Uhr

Gemeinderaum Kiebitzreihe
 
Spielothek

22.09.2022 - 15:00 Uhr bis 16:30 Uhr

Gemeinderaum Kiebitzreihe
 
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KONTAKT
 

Amt Horst-Herzhorn

Amtsvorsteher: Niels Schilling

 

Elmshorner Straße 27
25358 Horst

 

Telefon (04126) 39280

Fax (04126) 392817

E-Mail

 

 

 

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Amt Horst Herzhorn vernetzt
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Klimaschutzmaßnahmen

Förderwegweiser

Mittlerweile gibt es für eine Vielzahl von Förderprogrammen die Sie bei der Umsetzung Ihres Vorhabens finanziell unterstützen können.

 

Ob Sie eine bestehende Immobilie kaufen oder bauen, energieeffizient sanieren und/oder erneuerbare Energien nutzen, Barrieren in Ihrem Heim abbauen, den Wohnkomfort erhöhen und vor Einbruch schützen oder weitere Vorhaben für den Klimaschutz umsetzen möchten, stellen wir Ihnen nachfolgend eine Verlinkung zu unterschiedlichen Förderdatenbanken und Förderprogrammen zur Verfügung.

 

Unser Förderwegweiser listet dabei wichtige Förderportale des Bundes, des Landes Schleswig-Holstein und der Region, welche speziell nach den Anforderungen des Klimaschutzes selektiert wurden, auf.

 

Die Förderdatenbank des Bundes

Hier erhalten Sie einen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union

www.foerderdatenbank.de

 

Die bundeseigene Förderbank KfW finanziert das Bauen und den Kauf von energieeffizienten Gebäuden, das energetische Sanieren oder den Umbau sowie die Nutzung erneuerbarer Energien mit umfangreichen Fördermitteln.

www.kfw.de

 

Klimaschutzfonds der Stadt Elmshorn

Der Klimaschutzfonds der Stadt Elmshorn und der Gemeinden Altenmoor, Horst, Kiebitzreihe, Klein Nordende, Klein Offenseth-Sparrieshoop, Kölln-Reisiek, Raa-Besenbek, Seester, Seestermühe und Seeth-Ekholt gewährt als freiwillige Leistung Zuschüsse zu Maßnahmen, die in besonderem Maße zur Reduktion der Emissionen von klimawirksamen atmosphärischen Spurengasen, insbesondere Kohlendioxid, beitragen und die der Förderung regenerativer Energieerzeugung dienen, z.B. Photovoltaikanlagen, Stromspeicher, Dachbegrünung, etc./www.elmshorn.de/INTERNET/Umwelt-Bau/Klimaschutz

 

 

Das Bundesumweltministerium fördert im Rahmen des Umweltinnovationsprogramms Investitionen zur Verminderung von Umweltbelastungen sowohl im Inland als auch im Ausland. Im Inland werden Investitionsprojekte mit Demonstrationscharakter gefördert, die einem fortschrittlichen Stand der Technik entsprechen und erstmalig in Deutschland umgesetzt werden. Im Ausland werden Investitionsprojekte mit direkter grenzüberschreitender Wirkung für Deutschland oder mit Klimaschutzwirkung in den EU-Beitrittsländern und den EU-Kandidatenländern gefördert.

https://www.bmu.de/themen/forschung-foerderung/foerderung

 

Investitionsbank Schleswig-Holstein

Die IB.SH berät, fördert und finanziert Unternehmen, Privatpersonen, Kommunen und öffentliche Einrichtungen in Schleswig-Holstein. Als zentrales Förderinstitut des Landes setzt sich die IB.SH für Wachstum, Fortschritt und dauerhaft gute Lebensbedingungen in Schleswig-Holstein ein.

www.ib-sh.de/die-ibsh

 

Das Bundesamt biete auf seiner Seite einen Förderwegweiser „Energieeffizienz" an.

www.bafa.de

 

Zuschüsse aus dem Klimaschutzprogramm des Landes für Bürgerinnen und Bürger

Ziel des Förderprogramms ist es, die Bürgerinnen und Bürger in ihren eigenen Klima-schutzbemühungen zu unterstützen. Sie sollen möglichst unkompliziert einen Zuschuss vom Land erhalten können, wenn sie selbst eine Investition in den Klimaschutz tätigen. Antragsberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen mit Erstwohnsitz in Schleswig- Holstein, sofern keine wirtschaftliche Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Fördergegen-stand ausgeübt wird.

Förderfähig im Sinne der Richtlinie sind der Erwerb von Lastenfahrrädern, Stromspei-chern, Photovoltaik-Balkonanlagen, Solarthermieanlagen und Regenwasserzisternen, die Errichtung eines Ladepunktes für Elektrofahrzeuge (Wallbox), eines Fernwärmean-schlusses sowie eines Gründaches und die Installation einer nichtfossilen Heizungsanla-ge. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzie-rung von maximal 75 % gewährt, wobei sich die Höhe je nach Fördergegenstand unter-scheidet. Die Anträge sind ausschließlich online beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) zu stellen. Ob der Antrag bewilligt wird, entscheidet das LLUR nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

 

Die Online-Anträge sowie weitere Informationen zur Richtlinie sind unter: www.schleswig-holstein.de/klimaschutz .zu finden.

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