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Wahlhelfer*innen für die Kommunalwahl für die Wahlvorstände in den amtsangehörigen Gemeinden am 14.05.2023 gesucht !

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Einkommens- und Verbrauchsstichprobe: Wo bleibt mein Geld?

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KONTAKT
 

Amt Horst-Herzhorn

Amtsvorsteher: Niels Schilling

 

Elmshorner Straße 27
25358 Horst

 

Telefon (04126) 39280

Fax (04126) 392817

E-Mail

 

 

 

Ortsplan

 

 

 
 
Amt Horst Herzhorn vernetzt
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Grundsteuerreform: Abgabe von Steuererklärungen ab dem 01.07.2022

31.05.2022

Grundsteuerreform/ Abgabe von Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwertes ab dem 01.07.2022

 

 

In der letzten Zeit erreichen die Amtsverwaltung vermehrt Rückfragen zur Grundsteuerreform. Ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet.

 

Grund für die Neuberechnung war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, in welchem das Gericht der Auffassung war die Grundsteuerzahlungen hätten sich von den tatsächlichen Immobilienwerten entfernt. Seit der letzten Hauptfeststellung im Jahr 1964 wurde ein Großteil der Bewertungsakten nicht mehr angefasst.

 

In Schleswig-Holstein wird das Bundesmodell angewendet. Das Bundesmodell geht von der Grundstücksgröße und den Bodenrichtwerten aus. Zusätzlich sollen jedoch nach der Lage des jeweiligen Grundstückes Zu- und Abschläge vorgenommen werden.

 

Landesweit müssen die Finanzämter rund 1,3 Millionen Grundstücke anfassen und die Einheitswerte neu ermitteln.

 

Der Abgabezeitraum für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes beginnt ab dem 01.07.2022

 

Alle Eigentümer*innen von Grundstücken müssen eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes abgeben. Sie ist dem Finanzamt elektronisch über das Online-Programm ELSTER zu übermitteln. Hierfür ist ein Benutzerkonto erforderlich. Sollten Sie über kein Benutzerkonto verfügen, können Sie dies unter www.elster.de beantragen. Die Feststellungserklärungen können auch für andere Personen (Eltern, Verwandte, Betreuungsfälle) abgegeben werden.

 

Die Erklärung ist bis zum 31.01.2023 einzureichen.

 

Für Fragen zur Bewertung des Grundstückes und zur Feststellungserklärung wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Itzehoe. Sie erreichen das Finanzamt unter der Mail-Adresse . Anfragen werden nur in schriftlicher Form bearbeitet.

 

Die Bodenrichtwerte werden Ihnen auf der Seite des Landes Schleswig-Holstein zur Verfügung gestellt: www.schleswig-holstein.de/grundsteuer

 

 

 

Weitere Informationen Links:

 

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Finanzen/Grundsteuerreform/grundsteuerreform.html

 

https://www.elster.de/eportal/start

 

 
Weitere Informationen:
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Amt Horst-Herzhorn
 
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