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Bekanntmachungen
 
Der Schulverband Glückstadt informiert über den Haushalt 2021 und die Satzung des Schulverbandes
20.01.2021
 
Blomesche Wildnis - Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 1
15.01.2021
 
Altenmoor - Haushaltssatzung 2021
18.12.2020
 
Altenmoor - Hundesteuersatzung 2021
18.12.2020
 
Amt - Abbrennverbot von Feuerwehrkskörpern in den amtsangehörigen Gemeinden
18.12.2020
 
[ mehr ]
 
 
Meldungen
 
Steinburger Feriendorf in den Sommerferien 2021
15.01.2021
 
[ mehr ]
 
 
Veranstaltungen
 
Blutspende
29.01.2021 - 16:00 Uhr
Sporthalle Kiebitzreihe
 
Blutspende
14.05.2021 - 16:00 Uhr
Sporthalle Kiebitzreihe
 
Blutspende
24.09.2021 - 16:00 Uhr
Sporthalle Kiebitzreihe
 
[ mehr ]
 
 
KONTAKT
 

Amt Horst-Herzhorn

Amtsvorsteher: Niels Schilling

 

Elmshorner Straße 27
25358 Horst

 

Telefon (04126) 39280

Fax (04126) 392817

E-Mail

 

 

Ortsplan

 

 

 
 
Amt Horst Herzhorn vernetzt
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Nach telefonischer Terminvereinbarung öffnet die Amtsverwaltung wieder ab 20.04.2020 unter eingeschränkten Bedingungen

08.05.2020

Das Amt Horst-Herzhorn öffnet ab dem 20.04.2020 wieder für den Publikumsverkehr. Voraussetzung ist die vorherige Terminabsprache! Die Eingangstür bleibt grundsätzlich weiterhin geschlossen.

 

 

Es werden Termine angeboten für Anliegen, die nicht postalisch regelbar sind.

Hierunter fallen beispielsweise:

a) Beantragung und Ausgabe von Ausweisdokumenten

b) Unaufschiebbare Anmeldungen der Hauptwohnung

c) Beantragung von Führungszeugnissen und Gewerbezentralregisterauskünften

d) Anmeldungen von Eheschließungen

e) Beurkundung von Kirchenaustritten

f) Unaufschiebbare Angelegenheiten im Bereich der Sozialhilfe / AsylbLG

Diese Aufzählung ist nicht abschließend.

 

Die Abgabe von Anträgen auf Sozialleistungen, Angelegenheiten des Steueramtes, der Amtskasse und der Bauverwaltung sind soweit möglich über den Postweg abzuwickeln.

Gewerbemeldungen sollen möglichst online abgegeben werden.

Ummeldungen bei Verlegung des Hauptwohnsitzes im Amtsgebiet sowie nicht nachgewiesene notwendige Anmeldungen sind nach Empfehlung des Landes weiterhin nach der Corona-Pandemie nachzuholen.

 

Außerdem ist zu beachten:

Die Einhaltung der erforderlichen Hygienemaßnahmen und Sicherheitsabstände sind zu beachten.

 

Anfragende Personen werden angehalten, mit einem Mundschutz (oder vergleichbarer Abdeckung durch einen Schal oder ein Halstuch) das Amt zu betreten.

 

Der Wartebereich im Erdgeschoss wurde so hergerichtet, dass zumindest bei schlechtem Wetter ein Aufenthalt im Gebäude unter Einhaltung der Sicherheitsabstände möglich ist.

 

Pro Termin wird jeweils nur eine Person in das Gebäude gelassen. Ausnahmen bestehen bei Anmeldungen zu Eheschließungen oder im Rahmen der unerlässlichen Kinderbetreuung.

 

Die Außenstelle in Herzhorn bleibt vorerst geschlossen.

 
Weitere Informationen:
Mehr über
Amt Horst-Herzhorn
 
Amt Horst-Herzhorn
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