An- oder Ummeldungen
Allgemeine Informationen
Für die Beantragung von hoheitlichen Dokumenten (Personalausweis / Reisepass usw.) wird grundsätzlich die Heiratsurkunde benötigt! Nur bei unverheirateten AntragstellerInnen oder wenn keine Namensänderung erfolgt ist, kann die Geburtsurkunde eingereicht werden.
Bei An- und Ummeldungen ist die Vorlage von Urkunden nur dann erforderlich, wenn keine Dokumente vorliegen (in der Regel bei Kindern).
Die Lohnsteuerkarte gibt es nicht mehr, daher können wir Ihnen diese auch nicht mehr ausstellen. Weiterführende Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Finanzen.