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Grundsteuerreform ab 01.01.2025

 Seit 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer auf Grundlage des neuen Rechts und der neuen Hebesätze der Gemeinden erhoben.

 

Für Ihre Fragen rund um das Thema Grundsteuer hat das Bundesfinanzministerium einen umfangreichen Frage- und Antwortkatalog für Sie zur Verfügung gestellt.

 

Sollten Sie Fragen zu Ihrem Messbetrag haben, wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Itzehoe. Eine Terminvergabe erfolgt ausschließlich über das Online Terminsystem „cleverQ“.
Gerne können Sie auch das Portal und die entsprechende App nutzen. Hier ist auch ein Rückrufservice verfügbar.

 

Möchten Sie gegen einen erteilten Bescheid zum Grundsteuerwert oder Steuermessbetrag Einwände erheben, muss dies schriftlich geschehen. Das Finanzamt empfiehlt, diese Einwände elektronisch über das ELSTER Portal an Ihr Finanzamt zu übermitteln.
Hierfür ist eine vorherige Registrierung über „Mein ELSTER“ erforderlich. Klicken Sie bitte hier . Bisher eingelegte Einsprüche beim Finanzamt bleiben bei der Erteilung der Grundsteuerbescheide durch die Gemeinde unberührt.

 

Die aktuellen Hebesätze der Gemeinden finden Sie hier (HEBESÄTZE

 

Hier können Sie das Muster eines Messbescheids einsehen.

 

Das Finanzministerium Schleswig-Holstein hat zum Thema Transparenzregister und Hebesätze einen Frage – Antwortkatalog für Sie zur Verfügung gestellt: FAQ Transparenzregister

 

Sollten Sie weitere Fragen haben, melden Sie sich bitte telefonisch von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr unter 04126-39 28 35/36  oder per E-Mail an: steuerabteilung@amt-horst-herzhorn.de  in der Steuerabteilung des Amtes Horst-Herzhorn. Bitte berücksichtigen Sie, dass es durch ein erhöhtes Telefonaufkommen zu längeren Antwortzeiten kommen kann.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ihre Steuerabteilung

Amt Horst-Herzhorn

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