Sprungziele

Ortsübliche Bekanntmachung des Erörterungstermins für die Einwendungen gegen die 3. und 4. Planänderung im Planfeststellungsverfahren für den Neubau der A 20 - Teilabschnitt 7: B 431 bis A 23

Ortsübliche Bekanntmachung und gleichzeitige Anhörung über Vorarbeiten zur Vorbereitung der Planung für den Neubau der Bundesautobahn A20 - Teilabschnitt 8: Elbquerung (südl. L111 bis B431)

Ortsübliche Bekanntmachung der Anordnung zur Duldung von Vorarbeiten zur Vorbereitung der Planung für das Vorhaben Neubau der Bundesautobahn A 20 - Teilabschnitt 7: B 431 bis A 23

Ortsübliche Bekanntmachung der Anordnung zur Duldung von Vorarbeiten zur Vorbereitung der Planung für das Vorhaben Neubau der Bundesautobahn A 20 - Teilabschnitt 6: A 23 bis L114

Probanden für Elektronische Wohnsitzanmeldung gesucht

  • Amt
  • Amtliche Bekanntmachung

Sie ziehen im Laufe des Juli 2024 innerhalb des Amtsgebietes um oder melden sich neu an? Mit der elektronischen Wohnsitzanmeldung soll es zukünftig möglich sein die Ummeldung sowie die Adressumschreibung des Personalausweises vollständig online durchzuführen.

Sie ziehen im Laufe des Juli 2024 innerhalb des Amtsgebietes um oder melden sich neu an?

Das Amt Horst-Herzhorn sucht Probanden, die mit den Sachbearbeitenden aus dem Einwohnermeldeamt die elektronische Wohnsitzanmeldung testen möchten.

Voraussetzungen: 

  • Sie ziehen innerhalb von Schleswig-Holstein um
  • Sie sind mindestens 18 Jahre alt
  • Sie besitzen einen gültigen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
  • Sie kennen die PIN Ihres Personalausweises (falls nicht, können Sie die PIN hier im Amt neu vergeben lassen) 
  • Sie besitzen ein NFC-fähiges Smartphone mit der AusweisApp
  • Sie haben ein Nutzerkonto (z.B. Servicekonto Plus Schleswig-Holstein) oder sind bereit, dieses anzulegen. 

Bei Interesse oder Fragen wenden Sie sich gerne per E-Mail an Buergerbuero@amt-horst-herzhorn.de.

Weiterführende Infomarmationen können Sie zudem unter https://www.wohnsitzanmeldung.de/ finden.

Alle Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen vor dem 1. Januar 2023 finden Sie in unserem Archiv.

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.