Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Aufgaben der internen Meldestellen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
Das Amt Horst-Herzhorn hat mit dem Kreis Steinburg einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Aufgabenübertragung geschlossen. Der Kreis Steinburg hat die Bereitstellung der Internen Meldestelle an die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH vergeben. Dies garantiert ein Höchstmaß an Vertraulichkeit bei der Bearbeitung von Meldungen.