Klimaschutzfonds Elmshorn: Ab 1. Juni 2023 sind neue Anträge möglich
Ab dem 1. Juni 2023 können Interessenten wieder Anträge für eine Förderung aus dem Klimaschutzfonds der Stadt Elmshorn und elf ihrer Nachbargemeinden stellen.
Ab dem 1. Juni 2023 können Interessenten wieder Anträge für eine Förderung aus dem Klimaschutzfonds der Stadt Elmshorn und elf ihrer Nachbargemeinden stellen. Für das Amtsgebiet Horst-Herzhorn sind alle natürlichen und juristischen Personen aus den Gemeinden Horst, Kiebitzreihe und Altenmoor antragsberechtigt.
Der Katalog der förderfähigen Maßnahmen wurde neu aufgestellt. Unterstützt werden Photovoltaikanlagen mit oder ohne Stromspeicher sowie Quartiers- und Nachbarschaftsprojekte zur erneuerbaren Energieversorgung, insbesondere der Wärmeerzeugung. Weiterhin werden innovative Technologien und besondere Maßnahmen mit Demonstrationscharakter gefördert.
Insgesamt stehen in diesem Jahr 56.000 Euro zur Verfügung. Davon sind 16.000 Euro vorerst für Quartiers- und Nachbarschaftsprojekte reserviert.
Für Photovoltaikanlagen beträgt der Zuschuss bis zu 700 Euro und für Batteriespeicher bis zu 500 Euro, bei einer Förderquote von jeweils 50 Prozent.
Quartiers- und Nachbarschaftsprojekte zur erneuerbaren Energieversorgung können bis zu 8.000 Euro bei einer Förderquote von 90 Prozent erhalten, wobei hier nur die Planung, Erprobung sowie energetische und rechtliche Beratung gefördert werden.
Die Konzentration der Förderung durch den Klimaschutzfonds auf die beiden Schwerpunkte PV-Anlagen und Quartiers- und Nachbarschaftsprojekte sind durch die zuletzt extrem hohe Nachfrage begründet.
Schnell sein lohnt sich! Die Vergabe erfolgt nach dem Eingangsdatum und der Eingangszeit der Anträge. Empfohlen wird die Antragsstellung per E-Mail an klimaschutzfonds@elmshorn.de.
Die Förderrichtlinien, das Merkblatt, das Antragsformular und weitere wichtige Informationen zur Förderung finden Interessenten auf der Internetseite der Stadt Elmshorn: www.elmshorn.de/klimaschutzfonds.