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Elektronische Ausschreibung wird ausgeweitet

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Ab dem 01.01.2025 sind mehr Vergabeverfahren elektronisch durchzuführen.

Ab dem 01.01.2025 müssen in Schleswig-Holstein Vergabeverfahren für Liefer- und Dienstleistungen ab einem Auftragswert i.H.v. 150.000 € netto und Bauaufträge ab einem Auftragswert i.H.v. 1.000.000 € (Teillose über 150.000 € netto) elektronisch ausgeschrieben werden. Die elektronischen Ausschreibungen für das Amt, die amtsangehörigen Gemeinden sowie den Schulverband Horst werden derzeit über das Portal der Deutschen eVergabe durchgeführt. Bieter können sich kostenfrei am Portal registrieren.

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